Aktuelles aus dem gesetzlichen Unfallrecht - Weg zur Toilette ist nicht gleich Weg zur Toilette

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Die Arbeitswelt verschmilzt immer mehr mit dem Privatleben, schnell noch eine E-Mail auf dem Diensthandy in der Bahn beantwortet, ein kurzer Anruf beim Geschäftspartner auf dem Sofa, zu Hause auf dem Balkon noch etwas für das neue Projekt recherchiert und so weiter.

Aber auch die geregeltere Form Homeoffice erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wo gehobelt wird, fallen Späne – besagt ein altes Sprichwort – während man Späne mal eben ohne Probleme beseitigen kann, sieht es bei einem Unfall bei der Arbeit ganz anders aus, wie verhält es sich da eigentlich mit dem gesetzlichen (Unfall-)Versicherungsschutz im Homeoffice.

Während Arbeitnehmer z.B. im Unternehmen auf dem Weg zur Toilette vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind, steht die Frage, wie es sich diesbezüglich im häuslichen Bereich im Rahmen des Homeoffices verhält, noch aus.

Das Sozialgericht in München verneinte den Versicherungsschutz des Klägers (Aktenzeichen: S 40 U 227/18). Das Gericht argumentierte, das der Arbeitgeber auf den Weg keinen Einfluss habe und er deswegen der Weg zu Toilette zu Hause nicht vom Versicherungsschutz umfasst wäre.

Bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird und wie in weiteren ähnlichen Fällen sich die Gerichte positionieren.

Aktuell ist in dem Bereich sehr viel Bewegung und Unklarheit vorhanden. Es kann also sinnvoll sein einen Experten einzuschalten.

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Der Link zur Entscheidung: Urteil