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Verbesserung der Erwerbsminderungs­rente

Mit dem zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Leistungsverbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung wurden auch folgende Verbesserungen zur rechtlichen Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente eingeführt.  zum einen wurde die Zurechnungszeit von vormals 60 auf 62 Jahre angehoben (§ 59 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI n.F.)  zum anderen wird nun eine Vergleichsberechnung vorgenommen, aus der anhand […]